Handwerkergenossenschaften
- Handwerkergenossenschaften
Handwerkergenossenschaften,
Selbsthilfeeinrichtungen der selbstständigen Handwerker mit wirtschaftlicher Zielsetzung; Handwerkergenossenschaften entstanden um die Mitte des 19. Jahrhunderts in Abwehr gegen Großbetriebe der
Industrie und später des Handels. Die berufsspezifischen Handwerkergenossenschaften übernehmen für ihre Mitglieder bestimmte betriebliche Teilfunktionen, zumeist den
Einkauf von Waren und Rohstoffen, aber auch
Produktion, Absatz und Verwertung von Waren und
Dienstleistungen,
Erschließung neuer Märkte. Am stärksten haben sich
Einkaufsgenossenschaften durchgesetzt; Liefergenossenschaften erlangten zeitweise in beiden Weltkriegen
Bedeutung;
Produktivgenossenschaften blieben selten. In jüngerer Zeit bieten die Genossenschaften ihren Mitgliedsbetrieben verstärkt auch
Beratung,
Weiterbildung und
Information.
2001 bestanden in
Deutschland 1 048 gewerbliche Waren- und Dienstleistungsgenossenschaften (
gewerbliche Genossenschaften), die mit 0,2 Mio. Mitgliedern einen Umsatz von 49,5 Mrd. erwirtschafteten. Sie sind v. a. in folgenden Sparten aktiv: Lebens-, Genussmittel- und Konsumgüterhandel, Lebensmittel- (z. B.
Fleischer, Bäcker) und Nichtnahrungsmittelhandwerk (v. a. Bau- und
Ausbaugewerbe, Friseur- und Schuhmacherhandwerk).
H.
Schulze-Delitzsch gründete 1849 nach den Grundsätzen der Selbsthilfe,
Selbstverwaltung und Selbstverantwortung der Mitglieder die beiden ersten »Rohstoffassoziationen« als Einkaufsgenossenschaften für Tischler und Schuhmacher in
Delitzsch (
Sachsen). Ziel war es, Vorteile zu
erlangen durch gemeinsamen Bezug größerer Mengen benötigter Rohstoffe und Materialien für die selbstständig bleibenden Betriebe der Mitglieder. Ein staatlicher Einfluss und eine staatliche Unterstützung wurden zurückgewiesen.
Universal-Lexikon.
2012.
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