Handwerkergenossenschaften

Handwerkergenossenschaften
Handwerkergenossenschaften,
 
Selbsthilfeeinrichtungen der selbstständigen Handwerker mit wirtschaftlicher Zielsetzung; Handwerkergenossenschaften entstanden um die Mitte des 19. Jahrhunderts in Abwehr gegen Großbetriebe der Industrie und später des Handels. Die berufsspezifischen Handwerkergenossenschaften übernehmen für ihre Mitglieder bestimmte betriebliche Teilfunktionen, zumeist den Einkauf von Waren und Rohstoffen, aber auch Produktion, Absatz und Verwertung von Waren und Dienstleistungen, Erschließung neuer Märkte. Am stärksten haben sich Einkaufsgenossenschaften durchgesetzt; Liefergenossenschaften erlangten zeitweise in beiden Weltkriegen Bedeutung; Produktivgenossenschaften blieben selten. In jüngerer Zeit bieten die Genossenschaften ihren Mitgliedsbetrieben verstärkt auch Beratung, Weiterbildung und Information.
 
2001 bestanden in Deutschland 1 048 gewerbliche Waren- und Dienstleistungsgenossenschaften (gewerbliche Genossenschaften), die mit 0,2 Mio. Mitgliedern einen Umsatz von 49,5 Mrd. erwirtschafteten. Sie sind v. a. in folgenden Sparten aktiv: Lebens-, Genussmittel- und Konsumgüterhandel, Lebensmittel- (z. B. Fleischer, Bäcker) und Nichtnahrungsmittelhandwerk (v. a. Bau- und Ausbaugewerbe, Friseur- und Schuhmacherhandwerk).
 
 
H. Schulze-Delitzsch gründete 1849 nach den Grundsätzen der Selbsthilfe, Selbstverwaltung und Selbstverantwortung der Mitglieder die beiden ersten »Rohstoffassoziationen« als Einkaufsgenossenschaften für Tischler und Schuhmacher in Delitzsch (Sachsen). Ziel war es, Vorteile zu erlangen durch gemeinsamen Bezug größerer Mengen benötigter Rohstoffe und Materialien für die selbstständig bleibenden Betriebe der Mitglieder. Ein staatlicher Einfluss und eine staatliche Unterstützung wurden zurückgewiesen.

Universal-Lexikon. 2012.

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